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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2022/25/040-02  

Betreff: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Gewerbegebiet Krokamp" der Gemeinde Oeversee;
Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Oeversee Vorberatung
14.11.2023 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Entscheidung
05.12.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Mit der Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet Krokamp“ verfolgt die Gemeinde das Ziel, die vorhandenen Gewerbeflächen zu verdichten.

In der Zeit vom 10.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023 hat der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet Krokamp“ öffentlich ausgelegen. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Die hrend der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 "Gewerbegebiet Krokamp" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Auf die Abwägungstabelle wird an dieser Stelle verwiesen.

 Das Amt Oeversee wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 "Gewerbegebiet Krokamp" für das Gebiet östlich der Landesstraße 317, nördlich der Straße „Krokamp“ sowie westlich und südlich der Straße „Ostertoft“ innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 15, die Flurstücke 60, 61, 85 und 86 der Flur 6 der Gemarkung und Gemeinde Oeversee umfassend, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Das Amt Oeversee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.amtoeversee.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlage/n:

Nur digital

- 4. Änderung B-Plan 15 „Gewerbegebiet Krokamp“ Teile A und B

- Begründung

- Abwägungstabelle

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Oeversee-4-Änd-BPL-15-Satzungsbeschluss-LP-A3 (356 KB)      
Anlage 2 2 Oeversee_4.Änd.BPL15_Satzungstext-Satztungsbeschluss (41 KB)      
Anlage 3 3 Oeversee_4.Änd.BPL15_Begründung_Satzungsbeschluss (381 KB)      
Anlage 4 4 Oeversee_4 Änd BPL 15_Abwägung Beteiligung 3(2) und 4(2) (113 KB)