Auszug - Beratung und Beschlussfassung zu Zuständigkeiten von Sportanlagen
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Andersen informiert anhand der Anlage über den Vorschlag der SSW-Fraktion, die Aufgabengebiete des Sport- und Kulturausschusses bei dem Punkt Sportstätten dahingehend zu ändern, dass „mit Ausnahme der Schulsportanlagen“ gestrichen wird. Der Sport- und Kulturausschuss kann dann künftig auch über die Schulsportanlagen beraten.
Ein Zuständigkeitswechsel bei den Ausschüssen hat keine Auswirkung auf die Berechnung der Schulkostenbeiträge.
Das Aufgabengebiet „Liegenschaften der Schule inkl. der Sportanlagen/Schulsportanlagen“ des Schulausschusses (§ 6 h) bleibt unverändert.
Beschluss:
Der Zentraulausschuss beschließt in der Hauptsatzung folgende Änderung:
§ 6 (1) c) Sport- und Kulturausschuss
Neues Aufgabengebiet:
„Vergabe der Sportstätten einschließlich der Sportanlagen im Rahmen der Satzung über die außerschulische Nutzung“
Abstimmungsergebnis:
JA-Stimmen: | 5 |
NEIN-Stimmen: | 1 |
Enthaltungen: | 0 |