Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tarp hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:27 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
2023/50/060 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tarp
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Gerhard Nörenberg führt zu dem Thema aus. Er berichtet, dass bei dem im letzten Jahr durch die Gemeindevertretung beschlossenem Konzept die Beschlussempfehlung des Bauausschusses flächenmäßig in den benannten Gebieten, auf denen die Gemeinde entschieden hat Freiflächenphotovoltaik im Grundsatz zu ermöglichen, nicht richtig umgesetzt wurde. Es wurde eine Fläche im Norden des Gemeindegebietes eigentlich herausgenommen und eine im südlichen Teil der Gemeinde favorisiert.
Die nunmehr in Betracht genommenen Flächen sind in dem Konzept, wie es die Gemeindevertretung letztlich beschlossen hat, enthalten.

Der Bauausschuss hat empfohlen, die Aufstellungsbeschlüsse wie vorliegend (analog dazu auch den im Tagesordnungspunkt 12 - Bebauungsplan) zu beschließen und gleichzeitig festzulegen, zunächst für keine weiteren Flächen über das Jetzige hinaus im Rahmen einer Bauleitplanung der Nutzung von Freiflächenphotovoltaik zuzuführen, da mit den vorliegenden Planungen sowie der nördlich der L 15 bereits umgesetzten Fläche die Zielgröße von 3% nahezu erreicht sei.

 

Auf Nachfrage wird bestätigt, dass die im Konzept festgelegten Flächen knapp über 3% des Gemeindegebietes betrugen. Man liegt nun leicht unter 3%.

 

Die Fläche in Keelbek ist damit von einer bauleitplanerisch begleiteten Nutzungsänderung raus.

 

Es wird des Weiteren auf Nachfrage bestätigt, dass die prozentuale Zielvorgabe eine gemeindliche Vorgabe ist, welche durch einen veränderten Beschluss auch verändert werden könnte..


Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich 1 „nordöstlich der Straße Oelmarkweg und südöstlich der Straße Barderupfeld im nordöstlichen Teil des Gemeindegebietes Tarp und angrenzend an das Gemeindegebiet Oeversee auf dem Flurstück 1 der Flur 1 in der Gemarkung Tarp“ sowie für den Teilbereich 2 „östlich der Kreisstraße 85 und nördlich der Straße Fröruper Weg im nördlich Teil der Gemeinde Tarp angrenzend an das Gemeindegebiet Oeversee auf den Flurstücken 1/9, 1/16, 28 und 29 der Flur 3 in der Gemarkung Tarp“
    Das Gelände soll als Sonderbaufläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO für die die Aufstellung von Freiflächensolaranlagen entwickelt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

  1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig