Auszug - Bebauungsplan Nr. 29 "Freiflächenphotovoltaik Nord" der Gemeinde Tarp hier: Aufstellungsbeschluss
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Siehe Aussprache zu TOP 6.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Freiflächenphotovoltaik Nord“ für die Bereiche
Teilbereich 1
Nordöstlich der Straße Oelmarkweg und südöstlich der Straße Barderupfeld im nordöstlichen Teil des Gemeindegebietes Tarp und angrenzend an das Gemeindegebiet Oeversee auf dem Flurstück 1 der Flur 1 in der Gemarkung Tarp sowie für den
Teilbereich 2
Östlich der Kreisstraße 85 und nördlich der Straße Fröruper Weg im nördlich Teil der Gemeinde Tarp angrenzend an das Gemeindegebiet Oeversee auf den Flurstücken 1/9, 1/16, 28 und 29 der Flur 3 in der Gemarkung Tarp
Die Bereiche sollen als Sondergebiet gem. § 11 BauNVO für Umsetzung von Freiflächenphotovoltaik entwickelt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
- Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO sind keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig