Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Bebauungsplan Nr. 29 "Freiflächenphotovoltaik Nord" der Gemeinde Tarp hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Tarp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 04.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:42 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
2023/50/061 Bebauungsplan Nr. 29 "Freiflächenphotovoltaik Nord" der Gemeinde Tarp
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Siehe Aussprache zu TOP 6.


Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Freiflächenphotovoltaik Nord“ für die Bereiche
    Teilbereich 1
    Nordöstlich der Straße Oelmarkweg und südöstlich der Straße Barderupfeld im nordöstlichen Teil des Gemeindegebietes Tarp und angrenzend an das Gemeindegebiet Oeversee auf dem Flurstück 1 der Flur 1 in der Gemarkung Tarp sowie für den
    Teilbereich 2
    Östlich der Kreisstraße 85 und nördlich der Straße Fröruper Weg im nördlich Teil der Gemeinde Tarp angrenzend an das Gemeindegebiet Oeversee auf den Flurstücken 1/9, 1/16, 28 und 29 der Flur 3 in der Gemarkung Tarp
     

Die Bereiche sollen als Sondergebiet gem. § 11 BauNVO für Umsetzung von Freiflächenphotovoltaik entwickelt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

  1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO sind keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig