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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2023/50/061  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 29 "Freiflächenphotovoltaik Nord" der Gemeinde Tarp
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Tarp Vorberatung
04.09.2023 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
14.09.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung fasst den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 29 „Freiflächenphotovoltaik Nord“ für die Bereiche

Teilbereich 1

Nordöstlich der Straße Oelmarkweg und südöstlich der Straße Barderupfeld im nordöstlichen Teil des Gemeindegebietes Tarp und angrenzend an das Gemeindegebiet Oeversee auf dem Flurstück 1 der Flur 1 in der Gemarkung Tarp sowie für den

Teilbereich 2

Östlich der Kreisstraße 85 und nördlich der Straße Fröruper Weg im nördlich Teil der Gemeinde Tarp angrenzend an das Gemeindegebiet Oeversee auf den Flurstücken 1/9, 1/16, 28 und 29 der Flur 3 in der Gemarkung Tarp

 

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes, welches die Aufstellung von Freiflächenanlagen für Solar an diesen Standorten ermöglichen soll.

 

Der Plangeltungsbereich ist in der beiliegenden Übersicht dargestellt.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Freiflächenphotovoltaik Nord“ für die Bereiche
    Teilbereich 1
    Nordöstlich der Straße Oelmarkweg und südöstlich der Straße Barderupfeld im nordöstlichen Teil des Gemeindegebietes Tarp und angrenzend an das Gemeindegebiet Oeversee auf dem Flurstück 1 der Flur 1 in der Gemarkung Tarp sowie für den
    Teilbereich 2
    Östlich der Kreisstraße 85 und nördlich der Straße Fröruper Weg im nördlich Teil der Gemeinde Tarp angrenzend an das Gemeindegebiet Oeversee auf den Flurstücken 1/9, 1/16, 28 und 29 der Flur 3 in der Gemarkung Tarp

     

Die Bereiche sollen als Sondergebiet gem. § 11 BauNVO für Umsetzung von Freiflächenphotovoltaik entwickelt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

  1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine. Sind vom Antragsteller zu tragen.


Anlage/n:

Übersichtsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtsplan (1575 KB)