Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tarp hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Tarp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 04.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:42 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
2023/50/060 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tarp
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende führt in den Tagesordnungspunkt ein und erläutert zunächst die Historie. Bereits im September 2022 hat sich der Bauausschuss mit der PV-Flächenplanung der Gemeinde befasst und hier einen einschränkenden Beschluss gefasst. Aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen lag diese Beschlussempfehlung in der darauffolgenden Sitzung der Gemeindevertretung im Dezember 2022 nicht vor, so dass diese den ursprünglichen Planungen gefolgt ist. Dies ist insofern nun relevant gewesen, als dass es damals um den Entfall der Fläche des Teilbereiches 1, nordöstlich der Straße Oelmarkweg und südöstlich der Straße Barderupfeld ging, für die dieser Aufstellungsbeschluss gefasst werden sollte.

Gerhard Nörenberg führt weiter aus, dass damals vom Bauausschuss eben diese Fläche herausgenommen wurde, um das gesteckte Ziel zu erreichen, höchstens 3 % der Gemeindefläche mit Freiflächen-PV zu bebauen.

Abschließend erläutert er die Möglichkeiten, den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen, die Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung so abzuändern, dass es dem September-Beschluss des Bauausschusses entspräche oder gar keine Empfehlung auszusprechen und die Gemeindevertretung entscheiden zu lassen.

Alternativ macht der Vorsitzende den Vorschlag, 13 ha in der Planung „umzulegen“, von den Flächen an der Autobahn hin in den Norden zum Teilbereich 1 der Beschlussvorlage.

 

Stefan Westphalen merkt an, dass die Fläche an der Autobahn als „privilegierte Fläche“ sowieso nur schwerlich bei einem entsprechenden Antrag durch die Grundstückseigentümer / Investoren weg zu argumentieren sei, da der Bundesgesetzgeber gerade diese Flächen fördern möchte.

 

Michael Gryszyk gibt zu bedenken, dass zunächst lediglich 2 % der Gemeindefläche für Freiflächen-PV in der Diskussion sind. Während dieser hat man bereits auf 3 % erhöht.

 

Barbara Illias-Göbel argumentiert, dass es ja von Bund und Land nach Abschaltung der AKW gewollt sei, Freiflächen-PV im Mix der erneuerbaren Energien zu schaffen und man nicht wisse, was vom Bundesgesetzgeber als Nächstes zugelassen wird. Sie sieht es jedoch so, dass mit diesem Aufstellungsbeschluss auch ein Versorgungsunternehmen vor Ort unterstützt wird.


Beschluss:

  1.              Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29Freiflächenphotovoltaik Nord“ für die Bereiche:

Teilbereich 1

Nordöstlich der Straße Oelmarkweg und südöstlich der Straße Barderupfeld im nordwestlichen Teil des Gemeindegebietes Tarp und angrenzend an das Gemeindegebiet Oeversee auf dem Flurstück 1 der Flur 1 in der Gemarkung Tarp sowie für den
Teilbereich 2
Östlich der Kreisstraße 85 und nördlich der Straße Fröruper Weg im nördlich Teil der Gemeinde Tarp angrenzend an das Gemeindegebiet Oeversee auf den Flurstücken 1/9, 1/16, 28 und 29 der Flur 3 in der Gemarkung Tarp.

 

Die Bereiche sollen als Sondergebiet gem. §11 BauNVO für Umsetzung von Freiflächenphotovoltaik entwickelt werden.

 

  1.              Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß §2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1.              Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

  1.              Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

  1.              Die Planung ist gemäß §11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 

  1.              Es wird der Gemeindevertretung empfohlen, zu beschließen, keine weiteren Freiflächen für PV-Anlagen auszuweisen, um nicht mehr als 3 % des Gemeindegebietes für PV auf Freiflächen auszuweisen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO sind keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig