Auszug - Erlass einer neuen Geschäftsordnung
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
In §2 Abs.1 soll der letzte Satz „Ihr oder ihm obliegt die Verhandlungsleitung (§ 37 Gemeindeordnung)“ gestrichen werden, da schon im ersten Satz des §2 die Leitung der Sitzung beschrieben wird.
Zum 11. Abschnitt mit den §26 und 27 liegt ein Antrag der CDU Fraktion über die Beschaffung von digitalen Geräten für die Gemeindevertreter/Ausschussmitglieder vor. Erst, wenn über diesen entschieden ist, kann eine neue Geschäftsordnung zum Thema Datenschutz erlassen werden. Über den Antrag soll in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung beraten und beschlossen werden.
Die Verwaltung wird gebeten eine Empfehlung und Kostenschätzung zum CDU Antrag vorzulegen
Beschluss:
Der Zentralausschuss empfiehlt die vorgelegte Geschäftsordnung mit Ausnahme der oben genannten Punkte zu erlassen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig