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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2023/50/053-01  

Betreff: Erlass einer neuen Geschäftsordnung
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2023/50/053
Beratungsfolge:
Zentralausschuss der Gemeinde Tarp Vorberatung
31.08.2023 
Sitzung des Zentralausschusses der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
14.09.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 08.06.2023 die Beratung über den Erlass einer neuen Geschäftsordnung insbesondere hinsichtlich der enthaltenen Neuregelungen im Zusammenhang mit dem Thema Datenschutz in den Zentralausschuss verwiesen.

 

Verwaltungsseitig wurde der am 08.06.2023 vorgelegte Entwurf nochmals überarbeitet.

 

In der Anlage ist eine Synopse der bisherigen Geschäftsordnung, des zur Sitzung Gemeindevertretung am 08.06.2023 vorgelegten Entwurfs und eines neu überarbeiteten Entwurfs (Spalte 3) beigefügt.

 

Im Einzelnen wird ergänzend zur Synopse auf folgende Punkte hingewiesen:

 

  1. Neueinfügung eines XI. Abschnitts – Datenschutz –

Die bisherige Geschäftsordnung enthielt keine Regelungen hinsichtlich des Datenschutzes. Nach §§ 5 und 6 des Landesdatenschutzgesetzes ist die Datenverarbeitung sowohl im automatisierten wie im konventionellen Bereich durch ausreichende Datensicherungsmaßnahmen zu schützen. Notwendige Detailregelungen können gegenüber der Gemeindevertretung nicht durch die Verwaltungsleitung getroffen werde, da diese insoweit keine Weisungsbefugnis besitzt. Aus diesem Grund sollten entsprechende Bestimmungen für kommunale Mandatsträger in die Geschäftsordnung aufgenommen werden.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat für einen Abschnitt „Datenschutz“ in der Geschäftsordnung den im Entwurf enthaltenen Wortlaut empfohlen.

 

  1. Formulierungen in femininer und maskuliner Form

Im ursprünglich vorgelegten Entwurf wurde jeweils nur die maskuline Form der Schreibweise benutzt. In einer Fußnote wurde darauf hingewiesen, dass dies der besseren Lesbarkeit diene und „die Bestimmungen selbstverständlich auch für die Damen gelten“. Diese Formulierung ist nicht mehr zeitgemäß. Unter anderem die Hauptsatzung verwendet bereits die Doppelnennung femininer und maskuliner Formen (z.B. „die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister“). Die Geschäftsordnung sollte dieser Handhabung folgen. Der neue Entwurf wurde dementsprechend angepasst.

Der Vollständigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, dass darüber hinaus gehende Formen zur Kennzeichnung einer geschlechterübergreifenden Bedeutung (z.B. Wortbinnenzeichen wie „Einwohner:innen“) noch nicht in das zur Zeit geltende, für die Verwaltung verbindliche Regelwerk der Amtlichen Rechtschreibung aufgenommen und daher im Entwurf auch nicht verwendet wurden.

 

  1. Geltungsdauer der Geschäftsordnung

§ 28 der bisherigen Geschäftsordnung sowie § 30 des am 08.06.2023 vorgelegten Entwurfs sehen die Wahlzeit der Gemeindevertretung als Geltungsdauer für die Geschäftsordnung vor.

Diese Bestimmung ist weder erforderlich noch empfehlenswert, unter anderem weil die Geschäftsordnung auch Regelungen zur Konstituierung der Gemeindevertretung enthält und damit regelmäßig trotz abgelaufener Geltungsdauer angewendet werden muss.

Grundsätzlich wirkt die Geschäftsordnung einer Gemeindevertretung nach geltender Rechtsprechung über deren Wahlzeit hinaus auch für die neue Gemeindevertretung.

Sollte ein Änderungsbedarf bestehen, kann die Gemeindevertretung die Geschäftsordnung jederzeit durch Mehrheitsbeschluss ändern.

Im neu überarbeiteten Entwurf wurde die Regelung zur Geltungsdauer daher nicht mehr aufgenommen.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass insbesondere im Hinblick auf Notwendigkeiten, die sich aus zunehmender Digitalisierung ergeben, in absehbarer Zeit und im Rahmen der dann bestehenden technischen Möglichkeiten voraussichtlich weitere Anpassungen der Geschäftsordnung erfolgen müssen und verwaltungsseitig dementsprechend zeitgerecht vorbereitet und zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Zentralausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Erlass der Geschäftsordnung in der Fassung des in der Anlage enthaltenen Entwurfs (Spalte 3 der Synopse) zu beschließen.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage/n:

Synopse Geschäftsordnung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse Geschäftsordnung (424 KB)      
Stammbaum:
2023/50/053   Erlass einer neuen Geschäftsordnung   Fachbereich I - Organisation   Beschlussvorlage
2023/50/053-01   Erlass einer neuen Geschäftsordnung   Fachbereich I - Organisation   Beschlussvorlage