Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Wasserwerkes der Gemeinde Tarp für das Wirtschaftsjahr 2023  

Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 6
Gremium: Wirtschafts- und Finanzausschuss der Gemeinde Tarp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:32 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
2023/50/036 Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Wasserwerkes der Gemeinde Tarp für das Wirtschaftsjahr 2023
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Vorsitzende informiert anhand der Anlage über den Wirtschaftsplan des Wasserwerkes der Gemeinde Tarp für das Wirtschaftsjahr 2023:

 

  • Erträge: 542.400,00 €
  • Aufwendungen: 541.500,00 €
  • Jahresgewinn: 900,00 €
  • Stellenplan: 1,53 Stellen
  • Erhebliche Kosten für den Bau von zwei neuen Brunnen und Sanierung des Reinwasserbehälters.
  • Vermögensplan: Einzahlungen 1.148.900,00 € und Auszahlungen 1.208.600,00 €
  • Einzahlungen aus Wasser- bzw. Hausanschlussbeiträgen: 60.000,00 €
  • Herstellung und Sanierung von Hausanschlüssen: 60.000,00 €
  • Auszahlungen für Investitionen: 600.500,00 € (Fortsetzung der Erneuerung der Wasserleitungen Pommernstraße / Stettiner Straße, neuer Reinwasserbehälter, Sanierung der Schaltanlage des Wasserwerks)
  • Kreditaufnahme 2023: 500.000,00 € für o. g. Investitionen
  • Kreditbasierte Verschuldung zum 01.01.2023: 1,4 Mio. € (Tilgung im aktuellen Wirtschaftsjahr: 57.600,00 €)

 

Für den Eigenbetrieb Wasserwerk der Gemeinde Tarp sind die Vorschriften des § 84 Gemeindeordnung (Verpflichtungsermächtigungen) und des § 85 Gemeindeordnung (Kredite) anzuwenden. Hiernach bedürfen Kreditaufnahmen für Investitionen der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde. Gleiches gilt für Verpflichtungsermächtigungen, soweit in den Jahren, zu deren Lasten sie veranschlagt sind, Kreditaufnahmen vorgesehen sind. Keiner Genehmigung bedarf es, wenn der Ergebnisplan oder die Ergebnisrechnung des Wirtschaftsjahres und der beiden vorangegangenen Jahre keinen Fehlbetrag aufweisen. Soweit im steuerlichen Jahresabschluss 2021 ein Fehlbetrag ausgewiesen wird, würde der Wirtschaftsplan 2023 einer kommunalaufsichtlichen Genehmigung bedürfen. Der Jahresabschluss ist Tagesordnungspunkt auf der nächsten Sitzung. Aufgrund des darin ausgewiesenen Fehlbetrages liegt eine Genehmigungspflicht des Wirtschaftsplanes vor. Die geplanten Investitionen sind jedoch unvermeidbar.


Beschluss:

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan des Wasserwerkes der Gemeinde Tarp für das Wirtschaftsjahr 2023 zu beschließen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig