Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Dorfstraße 15" der Gemeinde Tarp; Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Satzungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa, Alexander-Behm-Schule Tarp
Ort: Auf dem Campus 3, 24963 Tarp
2021/50/091 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Dorfstraße 15" der Gemeinde Tarp;
Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hierzu teilt Herr Nörenberg lediglich kurz mit, dass es sich hier um den aus der F-Plan Änderung resultierenden Bebauungsplan handelt.


Beschluss:
 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Dorfstraße 15“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Es wurden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen. Das Ergebnis ist den Abwägungstabellen zu entnehmen.

 

Das Amt Oeversee wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Dorfstraße 15“r das Gebiet nördlich der „Dorfstraße“, östlich der „Klaus-Groth-Straße“, das bestehende Gelände der „ALDI Einkauf GmbH & Co. OHG“ umfassend, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amtoeversee.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig