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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2021/50/091  

Betreff: 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Dorfstraße 15" der Gemeinde Tarp;
Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
16.09.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Gemeinde Tarp beabsichtigt mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Dorfstraße 15“, dass sich der bestehende Aldi Markt in der Dorfstraße 15 an die aktuellen Marktgegebenheiten anpassen kann. Hierfür ist eine Erhöhung der zulässigen Verkaufsflächenzahl erforderlich sowie eine Anpassung der Baugrenzen. In der Zeit vom 28.06.2021 bis einschließlich 30.07.2021 hat der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Dorfstraße 15“ öffentlich ausgelegen. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.


Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Dorfstraße 15“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Es wurden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen. Das Ergebnis ist den Abwägungstabellen zu entnehmen.

 

Das Amt Oeversee wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Dorfstraße 15“ für das Gebiet nördlich der „Dorfstraße“, östlich der „Klaus-Groth-Straße“, das bestehende Gelände der „ALDI Einkauf GmbH & Co. OHG“ umfassend, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amtoeversee.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n:

9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Dorfstraße 15“

Begründung zum B-Plan

Abwägungstabellen

-die Anlagen wurden am 09.09.2021 ergänzt-

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Tarp-9-Änd-BPL-6-Satzungsbeschluss (426 KB)      
Anlage 2 2 20210916_Tarp_9.Ä.B6_Begründung_inkl.UB_Satzungsbeschluss (2420 KB)      
Anlage 3 3 Tarp_Aldi_9.Ä.BPL6_21.FNPÄ_Abwägung frühz. Beteiligung 3(1) und 4(1) (124 KB)      
Anlage 4 4 Tarp_Aldi_9.Ä.BPL6_21.FNPÄ_Abwägung Beteiligung 3(2) und 4(2) (106 KB)