Auszug - 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Gewerbegebiet Krokamp" der Gemeinde Oeversee hier: Aufstellungsbeschluss
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Bölck verweist auf den eben unter TOP 5 gehörten Vortrag.
Herr Sarnow weist darauf hin, dass er die Vorlage zu TOP 7 nicht erhalten hat. Ihm wird Gelegenheit gegeben, sich mit der Vorlage, die einen geringen Umfang hat, vertraut zu machen.
Die Gemeidevertreter:innen tauschen kurz Argumente für und gegen die Aufstellung des B-Planes auf. Punkte sind hier die Schaffung von Arbeitsplätzen, der zunehmende Verkehr, Arbeitsbedingungen und steuerliche Einnahmen für die Gemeinden.
Bürgermeister Bölck bittet hernach zur Abstimmung. .
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 3. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 15 „Gewerbegebiet Krokamp“ für das Gebiet nördlich der Straße Ostertoft, südlich der Straße Heidweg sowie östlich der Landesstraße L317.
Das Gelände soll als Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO für die Ansiedlung eines Gewerbebetriebes entwickelt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro ProRegione GmbH, Schiffbrücke 24, 24939 Flensburg beauftragt werden.
- Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
- Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
JA-Stimmen: | 10 |
NEIN-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 2 |