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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Gewerbegebiet Krokamp" der Gemeinde Oeversee hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 17.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Eekboomhalle Oeversee
Ort: Schulweg 4, 24988 Oeversee
2021/25/028 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Gewerbegebiet Krokamp" der Gemeinde Oeversee
hier: Aufstellungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Bölck verweist auf den eben unter TOP 5 gehörten Vortrag.

Herr Sarnow weist darauf hin, dass er die Vorlage zu TOP 7 nicht erhalten hat. Ihm wird Gelegenheit gegeben, sich mit der Vorlage, die einen geringen Umfang hat, vertraut zu machen.

 

Die Gemeidevertreter:innen tauschen kurz Argumente für und gegen die Aufstellung des B-Planes auf. Punkte sind hier die Schaffung von Arbeitsplätzen, der zunehmende Verkehr, Arbeitsbedingungen und steuerliche Einnahmen für die Gemeinden.

rgermeister Bölck bittet hernach zur Abstimmung. .


Beschluss:


 

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 3. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 15 „Gewerbegebiet Krokamp“r das Gebiet rdlich der Straße Ostertoft, südlich der Straße Heidweg sowie östlich der Landesstraße L317.

Das Gelände soll als Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO für die Ansiedlung eines Gewerbebetriebes entwickelt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro ProRegione GmbH, Schiffbrücke 24, 24939 Flensburg beauftragt werden.

 

  1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

  1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

JA-Stimmen:

10

NEIN-Stimmen:

0

Enthaltungen:

2