Vorlage - 2021/25/028
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung fasst den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 15 „Gewerbegebiet Krokamp“ für das Gebiet nördlich der Straße Ostertoft, südlich der Straße Heidweg sowie östlich der Landesstraße L317.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes, welches die Ansiedlung eines Gewerbebetriebes mit großräumigem Flächenbedarf an diesem Standort ermöglichen soll.
Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich bereits als gewerbliche Baufläche dargestellt. Der Plangeltungsbereich ist in der beiliegenden Übersicht dargestellt.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 3. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 15 „Gewerbegebiet Krokamp“ für das Gebiet nördlich der Straße Ostertoft, südlich der Straße Heidweg sowie östlich der Landesstraße L317.
Das Gelände soll als Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO für die Ansiedlung eines Gewerbebetriebes entwickelt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro ProRegione GmbH, Schiffbrücke 24, 24939 Flensburg beauftragt werden.
- Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
- Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine – Die Kosten sind vom Veranlasser zu erstatten.
Anlage/n:
Übersichtsplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | B15_3Aen_Übersichtsplan (199 KB) |