Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2021/25/028  

Betreff: 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Gewerbegebiet Krokamp" der Gemeinde Oeversee
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Entscheidung
17.06.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee (offen)   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung fasst den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 15 „Gewerbegebiet Krokamp“ für das Gebiet nördlich der Straße Ostertoft, südlich der Straße Heidweg sowie östlich der Landesstraße L317.

 

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes, welches die Ansiedlung eines Gewerbebetriebes mit großräumigem Flächenbedarf an diesem Standort ermöglichen soll.

 

Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich bereits als gewerbliche Baufläche dargestellt. Der Plangeltungsbereich ist in der beiliegenden Übersicht dargestellt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 3. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 15 „Gewerbegebiet Krokamp“ für das Gebiet nördlich der Straße Ostertoft, südlich der Straße Heidweg sowie östlich der Landesstraße L317.

Das Gelände soll als Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO für die Ansiedlung eines Gewerbebetriebes entwickelt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro ProRegione GmbH, Schiffbrücke 24, 24939 Flensburg beauftragt werden.

 

  1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

  1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Die Kosten sind vom Veranlasser zu erstatten.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Übersichtsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B15_3Aen_Übersichtsplan (199 KB)