Auszug - Überplanmäßige Leistung von Beihilfeaufwendungen / Beihilfeauszahlungen
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Kämmerin Petra Venz berichtet kurz zu der Vorlage. Die tatsächlichen Aufwendungen waren trotz einer erhöhten Risikobewertung so hoch ausgefallen, dass eine Nachzahlungsverpflichtung entstanden ist. Aufwandsmäßig ist die Nachzahlung dem Haushaltsjahr 2019 zuzuordnen. Da die Mitteilung erst im laufenden Haushaltsjahr kam, ist die überplanmäßige Ausgabe in diesem Jahr zu leisten.
Beschluss:
Der Leistung von überplanmäßigen Beihilfeaufwendungen / Beihilfeauszahlungen in Höhe von 59.155,62 € wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig