Vorlage - 2020/10/010
|
|
Sachverhalt:
Die Abrechnung der Beihilfeaufwendungen für das Jahr 2019 hat eine Nachzahlung in Höhe von 59.155,62 € ergeben.
Hierdurch wird im Haushalt 2019 das Aufwandskonto 111002.5041000 (Allgemeine Verwaltung – Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Beschäftigte) überplanmäßig belastet.
Die Rechnung war im März 2020 zu bezahlen. Daher wird im Haushalt 2020 der Planansatz des Auszahlungskontos 111002.7041000 (Allgemeine Verwaltung – Auszahlungen Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Beschäftigte) überschritten.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen und Auszahlungen auch dann, wenn ein Aufschub der Aufwendungen und Auszahlungen besonders unwirtschaftlich wäre. Sie dürfen nur geleistet werden, wenn der Amtsausschuss zugestimmt hat.
Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen ist in 2019 durch Einsparungen im Budget „Wahlen, Ordnung, Meldewesen“ gegeben.
Das Amt Oeversee verfügt durch die Erhebung einer Amtsumlage über ausreichende liquide Mittel, so dass auch für die überplanmäßige Auszahlung in 2020 die Deckung gewährleistet ist.
Beschlussvorschlag:
Der Leistung von überplanmäßigen Beihilfeaufwendungen / Beihilfeauszahlungen in Höhe von 59.155,62 € wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushalt 2019: Belastung des Aufwandskontos 111002.5041000 (Allgemeine Verwaltung – Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Beschäftigte) mit 59.155,62 €
Haushalt 2020: Belastung des Auszahlungskontos 111002.7041000 (Allgemeine Verwaltung – Auszahlungen Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Beschäftigte) mit 59.155,62 €
Anlage/n: