Auszug - Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von Unterhaltungsarbeiten an Infrastrukturanlagen
|
Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende informiert anhand der Anlage, dass ein geordnetes Verfahren für die Erfassung und Vergabe von Unterhaltungsarbeiten (Bereiche Verkehrswege, Klärwerk und Wasserwerk) sinnvoll ist. Die Vergabe soll dann als Paket mit definiertem Leistungsumfang und festgelegtem Fertigstellungstermin, ggf. als Fachlosvergabe nach Gewerken getrennt, erfolgen.
Die sofortige Vergabe der Beseitigung von unerwartet auftretenden Schäden u. ä. als freihändige Vergabe bleibt davon unberührt.
Die Ausführung soll im Rahmen der entsprechenden Haushaltsansätze erfolgen. Wenn der Umfang bekannt ist, muss dafür eine Kostenrechnung erstellt werden, um zu prüfen, ob der im Haushalt eingestellte Betrag ausreicht. Sollte das nicht der Fall sein, muss nach Priorität sortiert (verkehrsgefährdende Schäden müssen sofort behoben werden) und vergeben werden.
Beschluss:
Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit Bauhof, Klärwerk und Wasserwerk regelmäßig, mindestens einmal jährlich, anstehende Unterhaltungsarbeiten zu erfassen und gesammelt zu vergeben. Vorrangig sind verkehrsgefährdende Zustände zu beseitigen sowie Schachtabdeckungen, Einläufe und Schieberkappen auf Höhe zu setzen und fachgerecht einzufassen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig