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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der ordnungsgemäßen Ladung, Genehmigung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 3 |
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Beschlussfassung zu Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 15.11.2021 |
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SI/2021/092 |
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Ö 4 |
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Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil vom 15.11.2021 |
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SI/2021/092 |
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Ö 5 |
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11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oeversee
hier: Aufstellungsbeschluss |
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2022/25/005 |
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Ö 6 |
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Bebauungsplan Nr. 27 "Damstedt" der Gemeinde Oeversee
hier: Aufstellungsbeschluss |
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2022/25/003 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: - Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des B-Planes Nr. 27 „Damstedt“ für das Gebiet südlich des Verkehrsweges „Lundweg“, westlich der „Dorfstraße Munkwolstrup“ in nördlicher Ortslage des Ortsteiles Munkwolstrup der Gemeinde Oeversee.
Das Gelände soll als Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO für die Ansiedlung eines Neubaugebietes entwickelt werden. - Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro ign – Ingenieurgesellschaft Nord, Waldemarsweg 1, 24837 Schleswig beauftragt werden.
- Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
- Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
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08.03.2022 - Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Oeversee |
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Ö 6 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des B-Planes Nr. 27 „Damstedt“ für das Gebiet südlich des Verkehrsweges „Lundweg“, westlich der „Dorfstraße Munkwolstrup“ in nördlicher Ortslage des Ortsteiles Munkwolstrup der Gemeinde Oeversee.
Das Gelände soll als Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO für die Ansiedlung eines Neubaugebietes entwickelt werden. - Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro ign – Ingenieurgesellschaft Nord, Waldemarsweg 1, 24837 Schleswig beauftragt werden.
- Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
- Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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15.03.2022 - Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee |
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Ö 10.3 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des B-Planes Nr. 27 „Damstedt“ für das Gebiet südlich des Verkehrsweges „Lundweg“, westlich der „Dorfstraße Munkwolstrup“ in nördlicher Ortslage des Ortsteiles Munkwolstrup der Gemeinde Oeversee.
Das Gelände soll als Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO für die Ansiedlung eines Neubaugebietes entwickelt werden. - Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro ign – Ingenieurgesellschaft Nord, Waldemarsweg 1, 24837 Schleswig beauftragt werden.
- Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
- Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 7 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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N 8 |
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Vorstellung des Standortkonzepts für Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowie Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen (Als Gast - Frau Hartwig - Planungsbüro ProRegione) |
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N 9 |
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Grundstücksangelegenheiten;
Beratung und Beschlussfassung über die weitere wohnbauliche Entwicklung |
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N 10 |
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Grundstücksangelegenheiten;
Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Treene" |
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N 11 |
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Grundstücksangelegenheiten;
Beratung und Beschlussfassung über die weitere wohnbauliche Entwicklung im Ortsteil Barderup |
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