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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2022/25/005  

Betreff: 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oeversee
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Oeversee Vorberatung
08.03.2022 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Entscheidung
15.03.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung fasst den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oeversee. Die Flächen des Geltungsbereiches dieser

Änderung sollen als Wohnbauflächen ausgewiesen werden. Durch die parallele Aufstellung eines Bebauungsplanes werden die Festsetzungen des Flächennutzungsplanes konkretisiert.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet dlich des Verkehrsweges „Lundweg“, westlich der „Dorfstraße Munkwolstrup“ in nördlicher Ortslage des Ortsteiles Munkwolstrup der Gemeinde Oeversee.

Das Gelände soll als Wohnbaufläche r die Ansiedlung eines Neubaugebietes entwickelt werden.

Ein Übersichtsplan liegt als Anlage bei.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro ign Ingenieurgesellschaft Nord, Waldemarsweg 1, 24837 Schleswig beauftragt werden.

 

  1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

  1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Die Kosten sind vom Veranlasser zu erstatten.

 


Anlage/n:

Übersichtsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 11.FPÄ Übersichtsplan (116 KB)