Auszug - 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oeversee hier: Aufstellungsbeschluss
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die TOPs 5 und 6 wurden zusammengefasst und die beiden Aufstellungsbeschlüsse wurden einstimmig beschlossen.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich des Verkehrsweges „Lundweg“, westlich der „Dorfstraße Munkwolstrup“ in nördlicher Ortslage des Ortsteiles Munkwolstrup der Gemeinde Oeversee.
Das Gelände soll als Wohnbaufläche für die Ansiedlung eines Neubaugebietes entwickelt werden. Ein Übersichtsplan liegt als Anlage bei.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro ign – Ingenieurgesellschaft Nord, Waldemarsweg 1, 24837 Schleswig beauftragt werden.
- Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
- Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen
Abstimmungsergebnis:
einstimmig