Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2024/50/015  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die Nutzung der Außensportanlagen durch Privatpersonen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Sport- und Kulturausschuss der Gemeinde Tarp Entscheidung
28.02.2024 
Sitzung des Sport- und Kulturausschusses der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Der Gemeinde Tarp liegt eine Anfrage von einer Privatperson aus Tarp vor, die gerne die Tartanbahn alle 2 Wochen für Trainingszwecke nutzen möchte, da es sonst im Umkreis kaum Bahnen geben soll.

 

Sollte der Sport- und Kulturausschuss beschließen, die Nutzung der Außensportanlage durch Privatpersonen auf Antrag grundsätzlich zuzulassen, so müsste der Zugang und auch der Haftungsausschluss geklärt werden. Der Zugang zur Außensportanlage ist in der Regel verschlossen, wenn auf der Anlage nicht gerade Schul- oder Vereinssport betrieben wird.

 

Des Weiteren werden nach der bestehenden Satzung u.a. „die Außensportanlagen den im Gemeindegebiet ansässigen Vereinen, Verbänden und Vereinigungen gebührenfrei überlassen.“ Sonstige Nutzer zahlen für die Leichtathletik-Anlage 5,00 € je Stunde (angefangene Stunden bis 30 Minuten werden mit 50 % der Gebühr berechnet.)

 

In diesem Jahr sollte auf die bevorstehende Sanierungsmaßnahme hingewiesen werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Sport- und Kulturausschuss beschließt Privatpersonen die Nutzung der Tartanbahn für Trainingszwecke zu erlauben/nicht zu erlauben. Ggf. ist hierfür eine Gebühr gemäß Satzung zu entrichten.


Finanzielle Auswirkungen:

Je nach Beschlussfassung


Anlage/n:

Keine