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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2023/10/019  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und den Lagebericht des Amtes Oeversee zum 31.12.2022 sowie über die Ergebnisverwendung 2022
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Oeversee Vorberatung
26.09.2023 
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Oeversee ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss des Amtes Oeversee Entscheidung
26.09.2023 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Oeversee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Das Amt Oeversee hat gemäß § 18 Amtsordnung (AO) in Verbindung mit § 91 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Diesem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Das Haushaltsjahr 2022 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 360.285,67 ab. Die Bilanzsumme beträgt 21.259.948,62. Das Amt Oeversee verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital in Höhe von 167.673,02 €.

 

Gemäß § 18 AO in Verbindung mit § 92 Abs. 5 GO ist in Ämtern, in denen kein Rechnungsprüfungsamt besteht, ein Ausschuss des Amtsausschusses für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. In § 8 Abs. 1 Buchstabe b der Hauptsatzung des Amtes Oeversee ist geregelt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss des Amtes prüft. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt stichprobenartig auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Nach Abschluss der Prüfung legt der Amtsvorsteher den Jahresabschluss und den Lagebericht dem Amtsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Laut § 18 AO in Verbindung mit § 92 Abs. 3 GO beschließt der Amtsausschuss über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses. Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, sind gemäß § 26 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik) der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

Laut § 25 Abs. 3 Satz 1 GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 33% und soll mindestens 10% der Allgemeinen Rücklage betragen.

 

Per 31.12.2022 liegt ein vorgetragener Jahresfehlbetrag in Höhe von 192.612,65 vor. Dieser ist zunächst auszugleichen. Danach verbleibt von dem Jahresüberschuss ein Betrag in Höhe von 167.673,02 €, der zum Aufbau einer Allgemeinen Rücklage (126.069,94 €) und zum Aufbau einer Ergebnisrücklage (41.603,08 €) genutzt werden sollte. Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses des folgenden Jahres.

 

Sofern der in 2022 erwirtschaftete Jahresüberschuss wie vorgeschlagen eingesetzt wird, würde die Ergebnisrücklage vorschriftsgemäß genau 33% der Allgemeinen Rücklage betragen.

 


Beschlussvorschlag:

Rechnungsprüfungsausschuss: Dem Amtsausschuss wird empfohlen, den Jahresabschluss mit dem Lagebericht in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

Amtsausschuss: Der Jahresabschluss 2022 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 21.259.948,62und einem Jahresüberschuss in Höhe von 360.285,67sowie der Lagebericht per 31.12.2022 werden beschlossen. Mit dem vorgenannten Jahresüberschuss ist der vorgetragene Jahresfehlbetrag in Höhe von 192.612,65 € vollständig auszugleichen. Von den weiteren 167.673,02 € sind 126.069,94 € der Allgemeinen Rücklage und 41.603,08 € der Ergebnisrücklage zuzuführen.


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

Nur digital

Jahresabschluss mit Lagebericht zum 31.12.2022

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss Amt 2022 (1151 KB)