Vorlage - 2023/50/069
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Sachverhalt:
Gemäß § 82 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat der Bürgermeister der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten.
Gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Tarp für das Haushaltsjahr 2022 beträgt der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, 10.000 Euro.
Die in der Zeit vom 01.07.2022 bis 31.12.2022 geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind der Anlage zu entnehmen.
Im 1. Halbjahr 2022 wurden keine unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen geleistet.
Anlage/n:
Übersicht über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im 2. Halbjahr 2022
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Übersicht Tarp 2. Halbjahr 2022 (38 KB) |