Vorlage - 2023/80/011
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Sachverhalt:
Gemäß § 5 Absatz 6 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GkZ) in Verbindung mit § 34 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) regelt die Schulverbandsverbandsversammlung ihre inneren Angelegenheiten, insbesondere den Ablauf der Sitzungen durch eine Geschäftsordnung, soweit die GO keine anderen Regelungen enthält. Der beigefügte Entwurf entspricht der Version der vergangenen Wahlperiode und enthält lediglich kleine redaktionelle Anpassungen sowie ergänzende Hinweise bzgl. des Datenschutzes.
Beschlussvorschlag:
Die Schulverbandsversammlung beschließt den Erlass der Geschäftsordnung in der vorliegenden Fassung.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Entwurf Geschäftsordnung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Geschäftsordnung 2023 (228 KB) |