Vorlage - 2023/25/026
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Sachverhalt:
Gemäß § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung i. V. m. § 4 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Oeversee entscheidet der Bürgermeister über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von 5.000 Euro.
Über die Annahme und Vermittlung dieser Beträge, die über 50 Euro hinausgehen, erstellt der Bürgermeister einen an die Gemeindevertretung weiterzuleitenden Bericht.
Anlage/n:
Bericht des Bürgermeisters über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Haushaltsjahr 2022 (n. ö.)