Vorlage - 2023/10/007
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Sachverhalt:
Gemäß § 82 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i. V. m. § 18 Abs. 1 der Amtsordnung für Schleswig-Holstein hat der Amtsvorsteher dem Amtsausschuss über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen mindestens halbjährlich zu berichten.
Gemäß § 4 der Haushaltssatzung des Amtes Oeversee für das Haushaltsjahr 2022 beträgt der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, für deren Leistung der Amtsvorsteher seine Zustimmung erteilen kann, 10.000 Euro.
In der Zeit vom 01.07.2022 bis 31.12.2022 sind unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 42.942,51 € geleistet worden.
Die einzelnen Beträge sind der beiliegenden Übersicht zu entnehmen.
Im 1. Halbjahr 2022 wurden keine unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen geleistet.
Anlage/n:
Übersicht über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im 2. Halbjahr 2022
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Übersicht Amt 2. Halbjahr 2022 (43 KB) |