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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2023/25/022  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die Besetzung des Schulleiterwahlausschusses
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Entscheidung
06.06.2023 
konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Schulleiterin der Grundschule Oeversee, Frau Wulff-Dose, wird zum Ende des laufenden Schuljahres 2022/2023 in den Ruhestand gehen. Da die Stelle der Schulleitung ausgeschrieben ist, sollte vorsorglich bereits ein Schulleiterwahlausschuss gebildet werden.

 

Gemäß § 38 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes entsenden der Schulträger, die Lehrkräfte und die Eltern Mitglieder in den Schulleiterwahlausschuss. Sie sollen sicherstellen, dass mindestens 40 % der Mitglieder Frauen sind.

 

Der Schulträger- somit die Gemeinde Oeversee - entsendet zehn Mitglieder, die von der Gemeindevertretung zu wählen sind. Diese Mitglieder müssen nicht der Gemeindevertretung angehören. Sie dürfen nicht Lehrkräfte oder Mitglieder des Schulelternbeirates der betroffenen Schule sein. Es empfiehlt sich, auch zwei bis drei Stellvertreter/innen zu wählen.

 

Jede Fraktion der Gemeindevertretung kann verlangen, dass die Mitglieder im Schulleiterwahlausschuss durch Verhältniswahl gewählt werden.

 

Die Schule entsendet zehn Mitglieder, und zwar je fünf Vertreter/innen der Lehrkräfte und der Eltern.

 

Der Schulleiterwahlausschuss besteht somit aus insgesamt 20 Mitgliedern.

 


Beschlussvorschlag:

Ohne


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlage/n:

Keine