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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2022/80/007  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und den Lagebericht des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft zum 31.12.2021 sowie über die Ergebnisverwendung 2021
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft Vorberatung
24.04.2023 
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft ungeändert beschlossen   
Verbandsversammlung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft Entscheidung
24.04.2023 
Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Gemäß § 91 Gemeindeordnung (GO) i. V. m. § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) hat der Schulverband zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Diesem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.
 

Das Haushaltsjahr 2021 des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft schließt mit einem Jahresüberschuss von 40.637,25 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 329.583,21 €. Der Schulverband verfügt über ein Eigenkapital von 254.082,91 €.
 

Gemäß § 92 (5) GO prüft der nach der Verbandssatzung für die Prüfung zuständige Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht. Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts erfolgt stichprobenartig auf Vollständigkeit und Richtigkeit.


Hiernach legt der Schulverbandsvorsteher gemäß § 92 (3) GO diese Unterlagen der Schulverbandsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor.


Darüber hinaus beschließt die Schulverbandsversammlung über die Verwendung des Jahresüberschusses i. H. v. 40.637,25 €.


Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines aus Vorjahren vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, sind gemäß § 26 (2) Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO) der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Die Ergebnisrücklage darf hierbei nach § 25 (3) GemHVO höchstens 33% und soll mindestens 10% der Allgemeinen Rücklage betragen. Soweit der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme mindestens 30 % beträgt, kann hiervon abweichend die Ergebnisrücklage mehr als 33 % der Allgemeinen Rücklage betragen.

 

Per 31.12.2021 beträgt die Allgemeine Rücklage 114.576,98 €. Der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme liegt somit bei 34,76%.

 

Per 31.12.2021 beträgt die Ergebnisrücklage 98.868,68 €. Das sind 86,29% der Allgemeinen Rücklage.

 

Um sicherzustellen, dass die Allgemeine Rücklage auch in den Folgejahren mindestens 30% der Bilanzsumme beträgt, empfiehlt es sich, den in 2021 erwirtschafteten Jahresüberschuss vollständig der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses des folgenden Jahres.

 

Sofern der in 2021 erwirtschaftete Jahresüberschuss vollständig der Allgemeinen Rücklage zugeführt wird, würde die Allgemeine Rücklage nach Ergebnisverwendung einen Betrag in Höhe von 155.214,23 aufweisen.

 


Beschlussvorschlag:

a) Rechnungsprüfungsausschuss:
Der Schulverbandsversammlung wird empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit dem Lagebericht in der vorliegenden Form zu beschließen.

b) Schulverbandsversammlung:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von 329.583,21 € und einem Jahresüberschuss von 40.637,25 € sowie der Lagebericht werden beschlossen. Der vorgenannte Jahresüberschuss ist der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

Jahresabschluss mit Lagebericht zum 31.12.2021 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss Schulverband S-H 2021 (473 KB)