Vorlage - 2022/25/059
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Sachverhalt:
Zum Abschluss der baulichen Entwicklung südlich im Ortsteil Barderup sollen die baulichen Voraussetzungen durch eine Einbeziehungssatzung geschaffen werden.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB „Bahnhofstraße“ für das Gebiet südlich der „Bahnhofstraße“ sowie östlich der „Barderuper Dörpstraat“ (K 85) am südlichen Rand der Ortslage Barderups. Mit der Planung verfolgt die Gemeinde das Ziel, bedarfsgerechte Wohnbauflächen zu schaffen und die Siedlungsentwicklung im Bereich „Bahnhofstraße“ abzuschließen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sowie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist die „Ingenieurgesellschaft Nord GmbH“ in Schleswig beauftragt.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB abgesehen.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird nach § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB abgesehen.
- Von einer Umweltprüfung / einem Umweltbericht i. S. d. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB wird gemäß § 34 Abs. 5 Satz 4 BauGB abgesehen.
- Der Entwurf der Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB „Bahnhofstraße“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf der Satzung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
- Parallel zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine - Kosten trägt der Veranlasser.
Anlage/n:
nur digital
- Satzungstext
- Begründung
- Planzeichnung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bahnhofstraße Satzungstext (56 KB) | ||||
2 | Bahnhofstraße Begründung (273 KB) | ||||
3 | Bahnhofstraße Planzeichnung (385 KB) |