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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2022/40/020  

Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sieverstedt
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Sieverstedt Vorberatung
16.11.2022 
Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Sieverstedt ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Sieverstedt Entscheidung
07.12.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Sieverstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Nach der Erstellung des Konzeptes für Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet Sieverstedt soll nun für eine Fläche westlich der Autobahn die Umsetzung erfolgen. Weitere Voraussetzung hierfür ist die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

 

Die in Erwägung gezogene Fläche ist in dem Übersichtsplan dargestellt./


Beschlussvorschlag:

 

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird r das Gebiet dwestlich der Ortslage, dlich der Straße „Angelboweg“ (K 34), nördlich der Straße „Jalmer Moor“ , westlich der A 7 und östlich der Straße „Jalm“ auf den Flurstücken 33, 37, 38, 39/1, 39/2, 39/3, 54/2, 52 und 53 in der Flur 4 sowie auf den Flurstücken 10/1, 10/2, 16, 17, 21/2, 26/2, 27, 30, 47/1 und 48 in der Flur 3, die 12. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt. Das Gelände soll als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO dargestellt werden.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Pro Regione GmbH, Lise-Meitner-Str. 29, 24941 Flensburg beauftragt werden.
  4. Pro Regione wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
  5. Pro Regione wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine - Sind vom Veranlasser zu tragen.


Anlage/n:

Übersichtsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtsplan (493 KB)