Vorlage - 2022/80/005
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Sachverhalt:
Gemäß § 82 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i. V. m. § 14 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit hat der Schulverbandsvorsteher der Schulverbandsversammlung über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen mindestens halbjährlich zu berichten.
Gemäß § 4 der Haushaltssatzung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft für das Haushaltsjahr 2021 beträgt der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, für deren Leistung der Schulverbandsvorsteher seine Zustimmung erteilen kann, 10.000 Euro.
In der Zeit vom 01. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 sind unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 2.801,91 € geleistet worden.
Die einzelnen Beträge sind der beiliegenden Übersicht zu entnehmen.
Im 1. Halbjahr 2021 wurden keine unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen geleistet.
Anlage/n:
Übersicht über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im 2. Halbjahr 2021
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Übersicht SV Sieverstedt-Havetoft 2. Halbjahr 2021 (36 KB) |