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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2022/50/030  

Betreff: Beratung und Beschlussempfehlung über die zukünftige Ausrichtung des Förderzentrumteils der Alexander-Behm-Schule
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Schulausschuss der Gemeinde Tarp Entscheidung
10.05.2022 
Sitzung des Schulausschusses der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

In der Schulausschusssitzung am 20.04.2021 hatte die Schulrätin über eine neue Ausrichtung der Förderzentrumsaufgaben berichtet. Hierauf aufgreifend gab es in der Vergangenheit verschiedenste Gespräche mit der Gemeinde Handewitt, um die möglichen Rahmendaten abzuklären.

 

Gesucht wurde eine Möglichkeit die Aufgaben der Förderzentrumsarbeit zu stärken und somit für die Schülerinnen und Schüler der Region ein besseres Angebot vorhalten zu können. Um eine Stärkung zu erreichen, sind die bisherigen zugewiesen Anteile bei den beiden Schulen zunächst organisatorisch herauszulösen. Parallel hierzu sind die beiden herausgetrennten Teile wieder organisatorisch zu einer neuen Schule zu verbinden. Beides sind Abläufe, welche zwingend der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde bedürfen. Die Trägerschaft ist entweder einem zu gründenden Schulverband oder aber einem der bisherigen Schulträger zu übertragen.

 

Da schlanke Strukturen geschaffen werden sollen, wäre die Gründung eines Schulverbandes zu sperrig und ist der Gesamtaufgabe letztlich auch nicht gerecht.

 

Nach politischen Gesprächen war seitens der Vertreter aus Handewitt signalisiert, dass die Ansiedlung dafür im Schulzentrum der Gemeinde Handewitt (aufgrund der Schülerzahlen wie auch der Zentralität des neuen Einzugsbereiches) liegen sollte. Ansonsten waren sich die Beteiligten einig, die rechtliche Grundlage so schlank wie möglich zu halten. Im Grundsatz wäre (da die neue Leitung in beiden Schulen eine Räumlichkeit benötigt) als einzig aufzuteilende Kostennote der Bereich des Schulsekretariats betroffen. Hier bietet sich eine einfache Aufteilung nach Schülerzahlen für den betroffenen Bereich (mit einem Fix-Datum) an.

 

Zur Neugründung ist die Bündelung der Aufgabe (als Übertragung) erforderlich. Hierfür wäre ein öffentlich-rechtlicher Vertrag die einfachste und zielführendste Form. Der Inhalt ist noch zu erarbeiten und später durch die Gemeinde zu beschließen.

Die beiden Schulträger stellen einen gemeinsamen Antrag für ein neues Förderzentrum (bspw. Förderzentrum Handewitt-Tarp). Der Hauptsitz wäre in Handewitt und in Tarp wäre die Außenstelle. Mit der Neugründung würde gleichzeitig eine Übertragung der Trägerschaftsaufgaben an den Schulträger Handewitt einhergehen.

 

Die Schulkonferenz hat eine Zusammenlegung der Anteile bereits zugestimmt (siehe Anlage). Weitere Schritte - nach Beschlussfassung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag - der Gemeinde wären dann:

  • Antragstellung auf Auflösung der organisatorischen Verbindung des Förderzentrumsanteils mit der jeweiligen Gemeinschaftsschule
  • Gemeinsamer Antrag auf Errichtung eines eigenständigen Förderzentrums mit den Schwerpunkten Lernen, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung

 

Zeitpunkt der Umsetzung wäre der 01.08.2023.

 


Beschlussvorschlag:

Die bisherigen Gespräche und dargestellten Inhalte werden zur Kenntnis genommen. Der Fortführung der Gespräche sowie der Erarbeitung des öffentlich-rechtlichen Vertrages wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:

./.


Anlage/n:

Beschluss Schulkonferenz (nichtöffentliche Anlage) nur digital

Stammbaum:
2022/50/030   Beratung und Beschlussempfehlung über die zukünftige Ausrichtung des Förderzentrumteils der Alexander-Behm-Schule   Verwaltungsleitung   Beschlussvorlage
2022/50/030-01   Beratung und Beschlussfassung zur Ausgliederung des Förderzentrumsteiles der Alexander-Behm-Schule und Neugründung des Förderzentrums Handewitt-Tarp unter der Trägerschaft der Gemeinden Handewitt und Tarp   Fachbereich I - Organisation   Beschlussvorlage