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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2022/25/003  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 27 "Damstedt" der Gemeinde Oeversee
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Oeversee Vorberatung
08.03.2022 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Entscheidung
15.03.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung fasst den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 27 „Damstedt“ für das Gebiet südlich des Verkehrsweges „Lundweg“, westlich der „Dorfstraße Munkwolstrup“ in nördlicher Ortslage des Ortsteiles Munkwolstrup der Gemeinde Oeversee.

 

Mit der vorliegenden Planung verfolgt die Gemeinde Oeversee das Planungsziel, durch Umwidmung einer landwirtschaftlichen Hofstelle bedarfsgerechte Wohnbauflächen zu schaffen.

 

Die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt parallel zur Aufstellung des B-Planes. Der Plangeltungsbereich ist in der beiliegenden Übersicht dargestellt.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des B-Planes Nr. 27Damstedtr das Gebiet dlich des Verkehrsweges Lundweg“, westlich der Dorfstraße Munkwolstrup“ in nördlicher Ortslage des Ortsteiles Munkwolstrup der Gemeinde Oeversee.

Das Gelände soll als Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO für die Ansiedlung eines Neubaugebietes entwickelt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro ign Ingenieurgesellschaft Nord, Waldemarsweg 1, 24837 Schleswig beauftragt werden.

 

  1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

  1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Die Kosten sind vom Veranlasser zu erstatten.

 


Anlage/n:

Übersichtsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B27 Übersichtsplan (116 KB)      
Stammbaum:
2022/25/003   Bebauungsplan Nr. 27 "Damstedt" der Gemeinde Oeversee hier: Aufstellungsbeschluss   Fachbereich III - Bauwesen   Beschlussvorlage
2022/25/003-01   Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 "Damstedt" der Gemeinde Oeversee   Fachbereich III - Bauwesen   Sitzungsvorlage