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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2021/25/042  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde Oeversee zum 31.12.2020 sowie über die Ergebnisverwendung 2020
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Oeversee Vorberatung
04.11.2021 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Entscheidung
30.11.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Gemeinde Oeversee hat gemäß § 91 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 aufgestellt und diesem einen Lagebericht beigefügt.

 

Das Haushaltsjahr 2020 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 125.513,10 ab. Die Bilanzsumme beträgt 15.761.623,92. Die Gemeinde Oeversee verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital in Höhe von 6.781.937,65 €.

 

Gemäß § 92 Abs. 5 GO ist in Gemeinden, in denen kein Rechnungsprüfungsamt besteht, ein Ausschuss der Gemeindevertretung für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. In § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Oeversee ist geregelt, dass der Finanzausschuss den Jahresabschluss der Gemeinde prüft. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt stichprobenartig auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Nach Abschluss der Prüfung legt der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Laut § 92 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses. Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, sind gemäß § 26 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik) der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

Laut § 25 Abs. 3 Satz 1 GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 33% und soll mindestens 10% der Allgemeinen Rücklage betragen.

 

Per 31.12.2020 beträgt die Ergebnisrücklage 793.414,92. Das sind 15,55% der Allgemeinen Rücklage, die 5.103.009,63 aufweist. Somit empfiehlt es sich, die Ergebnisrücklage durch den in 2020 entstandenen Jahresüberschuss aufzufüllen. Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses des folgenden Jahres.

 

Sofern der in 2020 erwirtschaftete Jahresüberschuss vollständig der Ergebnisrücklage zugeführt wird, würde die Ergebnisrücklage nach Ergebnisverwendung einen Betrag in Höhe von 918.928,02 aufweisen. Dies sind 18,01% der Allgemeinen Rücklage.

 


Beschlussvorschlag:

Finanzausschuss: Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Jahresabschluss mit dem Lagebericht in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

Gemeindevertretung: Der Jahresabschluss 2020 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 15.761.623,92 und einem Jahresüberschuss in Höhe von 125.513,10 sowie der Lagebericht per 31.12.2020 werden beschlossen. Der vorgenannte Jahresüberschuss ist der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

Jahresabschluss nebst Lagebericht per 31.12.2020

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss Oeversee 2020 (821 KB)