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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2021/50/092  

Betreff: 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Gewerbegebiet Nord" der Gemeinde Tarp;
Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
16.09.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Gemeinde Tarp beabsichtigt mit der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet Nord“ die Ausweisung eines Gewerbegebietes, welches die Ansiedlung eines Gewerbebetriebes mit großräumigem Flächenbedarf an diesem Standort ermöglichen soll. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich bereits als gewerbliche Baufläche dargestellt. In der Zeit vom 28.06.2021 bis einschließlich 30.07.2021 hat der Entwurf der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet Nord“ öffentlich ausgelegen. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.


Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 15Gewerbegebiet Nord“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Es wurden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen. Das Ergebnis ist den Abwägungstabellen zu entnehmen.

 

Das Amt Oeversee wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 15Gewerbegebiet Nord“ r das Gebiet dlich der Landesstraße L15, östlich der Wanderuper Straße sowie nördlich der Graf-Zeppelin-Straße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amtoeversee.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlage/n:

5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet Nord“

Begründung zum B-Plan

Abwägungstabellen

-die Anlagen wurden am 09.09.2021 ergänzt -

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Tarp-5-Änd-Erweit-BPL-15-Satzungsbeschluss (932 KB)      
Anlage 2 2 20210916_Tarp_5. Änd. u. Erw. B15_Begründung_inkl_UB_Satzungsbeschluss (2648 KB)      
Anlage 3 3 Tarp_5.Ä.u.E._BPL15_Abwägung frühz. Beteiligung 3(1) und 4(1) (133 KB)      
Anlage 4 4 Tarp_5.Ä.u.E._BPL15_Abwägung Beteiligung 3(2) und 4(2) (137 KB)