Vorlage - 2021/40/011
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Sachverhalt:
Gemäß § 82 (1) der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat der Bürgermeister der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten.
Der Höchstbetrag für diese Aufwendungen und Auszahlungen beträgt nach § 4 der Haushaltssatzung 2020 der Gemeinde Sieverstedt 10.000 Euro.
Die in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind der beiliegenden Übersicht zu entnehmen.
Im ersten Halbjahr 2020 sind keine solchen Aufwendungen und Auszahlungen entstanden.
Anlage/n:
Übersicht über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im 2. Halbjahr 2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Übersicht über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im 2. Halbjahr 2020 (77 KB) |