Vorlage - 2021/50/063
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Sachverhalt:
Als vorbereitende Bauleitplanung ist für die Erweiterung des bestehenden Aldi-Marktes die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Fläche wird von einer Mischgebietsausweisung in ein Sondergebiet umgewandelt.
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf und die Auslegung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich der „Dorfstraße“, östlich der „Klaus-Groth-Straße“, das bestehende Gelände der „ALDI Einkauf GmbH & Co. OHG“ umfassend.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und auf der Internetseite www.amtoeversee.de einzusehen.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist gleichzeitig durchzuführen sowie mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
21. F-Plan Änderung (ergänzt am 31.05.2021)
Begründung mit Umweltbericht (ergänzt am 31.05.2021)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Tarp-21-Änd-FP-Auslegung (662 KB) | ||||
2 | 20210531_Tarp_21.FNPÄ_Begründung_inkl.UB (2300 KB) |