Vorlage - 2021/25/023
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Sachverhalt:
Gemäß § 82 (1) der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat der Bürgermeister der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten.
Der Höchstbetrag für diese Aufwendungen und Auszahlungen beträgt nach § 4 der Haushaltssatzung 2020 der Gemeinde Oeversee 10.000 Euro.
Im 1. Halbjahr 2020 sind keine zu berichtenden Aufwendungen und Auszahlungen geleistet worden.
Die in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind der Anlage zu entnehmen
Anlage/n:
Übersicht über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im 2. Halbjahr 2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Übersicht über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im 2. Halbjahr 2020 (79 KB) |