Vorlage - 2021/50/047
|
|
Sachverhalt:
Die Gemeinde Tarp erhält als Zentraler Ort Schlüsselzuweisungen zum Ausgleich übergemeindlicher Aufgaben (§ 15 Finanzausgleichsgesetz). Laut vorläufiger Festsetzung zum Kommunalen Finanzausgleich 2021 werden der Gemeinde Tarp im aktuellen Haushaltsjahr zentralörtliche Mittel in Höhe von 824.256 € zufließen.
Für die im Vorbericht zum Haushaltsplan 2021 darzustellende Verwendung der zentralörtlichen Mittel wird das folgende Aufteilungsverhältnis vorgeschlagen:
Aufteilung: |
| 2021 | ||
Schuldendienstanteil ABS-Schule | 37,00% | 304.974,72 € | ||
Lfd. Kosten VHS, FBS und Bücherei | 13,00% | 107.153,28 € | ||
Lfd. Kosten für das Freizeitbad | 35,00% | 288.489,60 € | ||
Lfd. Kosten für Sportstätten und Sportförderung | 15,00% | 123.638,40 € | ||
Gesamt |
|
| 824.256,00 € | |
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Verwendung der zentralörtlichen Mittel der Gemeinde Tarp für das Haushaltsjahr 2021 gemäß oben stehender Aufteilung.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: