Vorlage - 2021/50/045
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Sachverhalt:
Das MBWK hat die Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters der Alexander-Behm-Schule ausgeschrieben.
Gemäß § 37 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG) wirken der Schulträger, die Lehrkräfte, die Eltern und die Schüler/innen bei der Besetzung der Stelle in Form eines Wahlverfahrens mit.
Für das Wahlverfahren hat der Schulträger gemäß § 38 SchulG einen Schulleiterwahlausschuss zu bilden. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
- 10 Mitglieder vom Schulträger
- 10 Mitglieder von der Schule
(darunter fünf Vertreter/innen der Lehrkräfte, drei Vertreter/innen der Eltern und zwei Vertreter/innen der Schüler/innen)
Sie sollen sicherstellen, dass mindestens 40% der Mitglieder Frauen sind. Dem Schulleiterwahlausschuss darf nicht angehören, wer sich um die Stelle beworben hat.
Die Gemeindevertretung Tarp hat nun die zehn Mitglieder des Schulträgers zu wählen. Diese müssen nicht der Gemeindevertretung angehören. Sie dürfen nicht Lehrkräfte oder Mitglieder des Schulelternbeirates der Alexander-Behm-Schule sein. Auch empfiehlt es sich, Stellvertreter/innen zu wählen. Jede Fraktion kann verlangen, dass die Mitglieder im Schulleiterwahlausschuss durch Verhältniswahl gewählt werden.
Beschlussvorschlag:
entfällt
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Keine