Vorlage - 2021/25/021
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Sachverhalt:
Nachdem der ADS-Grenzfriedensbund e.V. den Kooperationsvertrag über die Gestaltung von Betreuungsanteilen in Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) mit der Gemeinde Oeversee zum 31.07.2021 gekündigt hat, wird nun der Trägerverein offene Jugendarbeit (T.o.J.) ab dem 01.08.2021 die Organisation- und Durchführung des Betreuungs- und Kursangebotes der OGS übernehmen.
In diesem Zusammenhang hat die Grundschule entschieden, mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 einen einheitlichen Schulbeginn für alle Klassenstufen zur ersten Unterrichtsstunde (7:30 Uhr) einzuführen. Somit ist es ab dem neuen Schuljahr nicht mehr erforderlich, ein Betreuungsangebot in der Zeit von 7:30 bis 8:30 Uhr vorzuhalten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich der Betreuungsbedarf für die Erst- und Zweitklässlern durch den dann früheren Unterrichtsschluss nach der vierten Stunde im Rahmen der OGS in der Zeit von 11:30 bis 12:30 Uhr erhöht. Dieses wurde bereits bei der Planung des OGS-Angebotes mit dem T.o.J. berücksichtigt.
Des Weiteren besteht der Wunsch, das Angebot der Ferienbetreuung ab dem kommenden Schuljahr in den Sommerferien von zwei Betriebswochen auf drei Betriebswochen zu erhöhen. Auch sollte die Teilnehmerzahl für die Ferienbetreuung nicht von vornherein auf 20 SchülerInnen begrenzt werden.
Bei der Erhebung der Benutzungsgebühren sollten auch für das Betreuungsangebot am Vormittag (11:30 bis 12:30 Uhr) Monatspauschalen erhoben werden, damit diese mit dem SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht werden können. Bisher erfolgte diese Betreuung gegen Barzahlung - Zehnerkarten 10,00 € bzw. Inanspruchnahme an einem Tag 1,00 €.
(Für das Betreuungs-/Kursangebot am Nachmittag sowie die Teilnahme am Mittagessen werden bereits Pauschalen gemäß der bestehenden Satzung erhoben.)
Ein entsprechender Entwurf für den Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Einrichtung „Offene Ganztagsschule“ der Gemeinde Oeversee ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Einrichtung „Offene Ganztagsschule“ der Gemeinde Oeversee wird gemäß Entwurf beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Benutzungsgebühren sind im Haushalt eingeplant.
Anlage/n:
Entwurf 1. Nachtragssatzung Offene Ganztagsschule
Vorschlag Benutzungsgebühr (Betreuung 11:30 bis 12:30 Uhr)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1. Nachtrag OGS-Satzung 20210801 (216 KB) | ||||
2 | Vorschlag Gebühr Modul I (182 KB) |