Vorlage - 2020/25/036
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Sachverhalt:
Aufgrund der Kita-Reform sollte für den Übergangszeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2024 eine Vereinbarung auf Grundlage von § 57 Abs. 2 Nr. 2 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) über die Finanzierung der ADS Kindertagesstätten in Oeversee mit dem Träger geschlossen werden. Der Entwurf wurde vom Träger anhand einer Vorlage des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages erstellt.
Beschlussvorschlag:
Die vorliegende Vereinbarung wird für den oben genannten Übergangszeitraum angenommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Vereinbarung wird das bisherige Prinzip der Fehlbedarfsfinanzierung durch die Gemeinde Oeversee gegenüber dem ADS-Grenzfriedensbund e. V. bis zum 31.12.2024 fortgesetzt.
Anlage/n:
Vereinbarung ADS_Grenzfriedensbund Finanzierung (nichtöffentliche Anlage)