Vorlage - 2020/50/069
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Tarp erhält als Zentraler Ort Schlüsselzuweisungen zum Ausgleich übergemeindlicher Aufgaben (§ 10 Finanzausgleichsgesetz). Laut Festsetzung zum Kommunalen Finanzausgleich 2020 werden der Gemeinde Tarp im aktuellen Haushaltsjahr zentralörtliche Mittel in Höhe von 850.272 € zufließen.
Für die im Vorbericht zum Haushaltsplan 2020 darzustellende Verwendung der zentralörtlichen Mittel wird das folgende Aufteilungsverhältnis vorgeschlagen:
Aufteilung: |
| 2020 | ||
Schuldendienstanteil ABS-Schule | 37,00% | 314.600,64 € | ||
Lfd. Kosten VHS, FBS und Bücherei | 13,00% | 110.535,36 € | ||
Lfd. Kosten für das Freizeitbad | 35,00% | 297.595,20 € | ||
Lfd. Kosten für Sportstätten und Sportförderung | 15,00% | 127.540,80 € | ||
Gesamt |
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| 850.272,00 € | |
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Verwendung der zentralörtlichen Mittel der Gemeinde Tarp für das Haushaltsjahr 2020 gemäß oben stehender Aufteilung.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: