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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2020/50/062  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses zum 31.12.2018 sowie über die Ergebnisverwendung 2018 für den Eigenbetrieb Wasserwerk
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Wirtschafts- und Finanzausschuss der Gemeinde Tarp Vorberatung
04.06.2020 
Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
09.06.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Die TreuKom GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, hat den steuerlichen Jahresabschluss zum 31.12.2018, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, erstellt und zusammen mit dem Jahresbericht für das Wasserwerk der Gemeinde Tarp vorgelegt.

 

Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 1.472.789,48 € (Vorjahr: 1.458.973,12 €) und einen Jahresüberschuss (Gewinn) von 16.713,51 € (Vorjehr: 12.436,01 €) aus. 

 

Der Jahresüberschuss hat sich bei insgesamt gestiegenen Aufwendungen und Erträgen gegenüber dem Vorjahr um 4.277,50 € erhöht. Hierbei ist anzumerken, dass im Vergleich zum Vorjahr die steuerlich abzugsfähige Konzessionsabgabe 31.721,00 € (Vorjahr: 0,00 €) beträgt.

 

Gemäß Erlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 27.09.2002 muss dem Eigen-betrieb ein Gewinn vor Steuern in Höhe von mindestens 1,5% der Buchwerte des Anlagevermögens zu Beginn des Wirtschaftsjahres verbleiben (steuerlicher Mindestgewinn). Die relevanten Buchwerte des Anlagevermögens sind gegenüber der Steuerveranlagung 2017 gesunken, so dass der steuerliche Mindestgewinn 21.095,00 € (vor Steuern) beträgt. Der erzielte Gewinn vor Steuern des Jahres 2017 beträgt 52.816,00 €, somit konnte eine steuerlich abzugsfähige Konzessionsabgabe (s. o.) erwirtschaftet werden.

 

Der steuerliche Jahresabschluss 2018 ist durch die Gemeindevertretung durch Beschluss festzustellen.

 

Über die Behandlung des steuerlichen Jahresergebnisses ist ebenfalls zu beschließen. Der Jahresüberschuss kann entweder an die Gemeinde Tarp ausgezahlt oder der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Es wird zur weiteren Eigenkapitalstärkung die Zuführung zur Allgemeinen Rücklage empfohlen.

 

Gleichzeitig ist über die Auszahlung der Konzessionsabgabe zu beschließen. Es wird empfohlen, auch diesen Betrag zur Stärkung des Eigenkapitals der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

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Beschlussvorschlag:

a) Der steuerliche Jahresabschluss zum 31.12.2018 mit einer Bilanzsumme von 1.472.789,48 € wird festgestellt

 

b) Der Jahresüberschuss von 16.713,51 € wird zur Eigenkapitalstärkung der Allgemeinen

Rücklage zugeführt

 

c) Die Konzessionsabgabe von 31.721,00 € wird zur Eigenkapitalstärkung der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus dem steuerlichen Jahresergebnis ergibt sich eine berechnete Ertragsteuerbelastung (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) von 4.381,72 €. Hierauf wurden bereits 3.117,15 € entrichtet. Somit ergibt sich eine Restzahlung gegenüber dem Finanzamt Flensburg und der Gemeinde Tarp i. H. v. 1.264,57 €.

 

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Anlage/n:

Steuerlicher Jahresabschluss und Gewinn- und Verlustrechnung 2018

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Steuerlicher Jahresabschluss und Gewinn- und Verlustrechnung 2018 (392 KB)