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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2020/50/056  

Betreff: 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Gewerbegebiet Nord" der Gemeinde Tarp
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
09.06.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   
Bauausschuss der Gemeinde Tarp Vorberatung

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung fasst den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 15 „Gewerbegebiet Nord“ für das Gebiet südlich der Landesstraße L15, östlich der Wanderuper Straße sowie nördlich der Graf-Zeppelin-Straße.

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes, welches die Ansiedlung eines Gewerbebetriebes mit großräumigem Flächenbedarf an diesem Standort ermöglichen soll. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich bereits als gewerbliche Baufläche dargestellt. Der Plangeltungsbereich ist in der beiliegenden Übersicht dargestellt.

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 5. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 15 „Gewerbegebiet Nord“ für das Gebiet südlich der Landesstraße L15, östlich der Wanderuper Straße sowie nördlich der Graf-Zeppelin-Straße.

Das Gelände soll als Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO für die Ansiedlung eines Gewerbebetriebes entwickelt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Ingenieurgesellschaft Nord GmbH, Waldemarsweg 1, 24837 Schleswig beauftragt werden.

 

  1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

  1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt 2020 bereits berücksichtigt

 

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Anlage/n:

Übersichtsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtsplan 5_Änd_B15 (100 KB)