Vorlage - 2020/25/010
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Sachverhalt:
Gemäß § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i. V. m. § 3 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Oeversee entscheidet der Bürgermeister über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von 5.000 Euro.
Über die Annahme und Vermittlung dieser Beträge, die über 50 Euro hinausgehen, erstellt der Bürgermeister einen an die Gemeindevertretung weiterzuleitenden Bericht
Anlage/n:
Bericht des Bürgermeisters über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Haushaltsjahr 2019
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bericht des Bürgermeisters über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Haushaltsjahr 2019 (112 KB) |