Vorlage - 2020/50/038
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Tarp hat gemäß § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 aufgestellt und diesem einen Lagebericht beigefügt.
Das Haushaltsjahr 2014 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 672.681,62 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 34.840.021,33 €. Die Gemeinde Tarp verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital in Höhe von 18.389.727,86 €.
Die Prüfung des Jahresabschlusses wird gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe e der Hauptsatzung der Gemeinde Tarp vom Rechnungsprüfungsausschuss vorgenommen. Dieser hat den Jahresabschluss per 31.12.2014 am 20.02.2020 geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Jahresabschluss 2014 in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Laut § 95 n Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses. Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, sind gemäß § 26 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik) der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Laut § 25 Abs. 3 Satz 1 GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 33% und soll mindestens 10% der Allgemeinen Rücklage betragen. Per 31.12.2014 beträgt die Ergebnisrücklage 2.592.463,38 €. Das sind 19,22% der Allgemeinen Rücklage, die 13.486.811,03 € aufweist.
Somit empfiehlt es sich, die Ergebnisrücklage durch den in 2014 entstandenen Jahresüberschuss aufzufüllen. Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses des folgenden Jahres.
Sofern der in 2014 erwirtschaftete Jahresüberschuss vollständig der Ergebnisrücklage zugeführt wird, würde die Ergebnisrücklage nach Ergebnisverwendung einen Betrag in Höhe von 3.265.145,00 € aufweisen. Dies sind 24,21% der Allgemeinen Rücklage.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den Jahresabschluss 2014 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 34.840.021,33 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 672.681,62 € sowie den Lagebericht per 31.12.2014. Der vorgenannte Jahresüberschuss ist der Ergebnisrücklage zuzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Jahresabschluss Tarp 2014 (986 KB) |