Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2020/50/019  

Betreff: 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Ortskern"
hier: Aufstellungs-. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
12.02.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Mit der 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Ortskern“ verfolgt die Gemeinde das Ziel die Bebaubarkeit des Grundstückes in der Dorfstraße 10 auszuweiten, um die Umsetzung eines Wohnprojektes mit öffentlich gefördertem Wohnungsbau zu ermöglichen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung, den Entwurf und die Auslegung der 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14Ortskern“ für das Gebiet des Grundstückes Dorfstraße 10 im nordwestlichen Bereich des B-Planes Nr. 14.
  2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
  3. Die 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
  4. Es wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf eine frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
  5. Es wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 3 von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen, § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
  6. Der vorliegende Planentwurf der 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14Ortskern“ der Gemeinde Tarp samt Begründung wird gebilligt.
  7. Der vorliegende Planentwurf ist Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
  8. Es wird eine Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
  9. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Übersichtsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtsplan (169 KB)