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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2019/25/035-01  

Betreff: Beschlussfassung Radwegeausbau im Bereich der K85

Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2019/25/035
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Oeversee Vorberatung
10.03.2020 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Oeversee zurückgestellt   

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Sachverhalt:

Durch Maria Hock vom Klimaschutzmanagement der Region Flensburg wurde der Entwurf der Projektbeschreibung für das Förderprogramm „Klimaschutz durch Radverkehr“ vorgelegt.

 

Das Programm zeichnet sich durch eine mögliche Förderquote von bis zu 90% bei finanzschwachen Kommunen aus. Hierdurch wäre es insbesondere der Gemeinde Oeversee endlich ermöglicht, das seit Jahrzehnten gewünschte Projekt - Verbindung der Ortsteile der Gemeinde Oeversee - sowie die erweiterte Anbindung an die Gemeinde Handewitt im Norden der K85 umzusetzen.

 

Die Gemeinde Oeversee war nach den Planentwürfen der Haushalte in den vergangenen Jahren als finanzschwach anzusehen. Der Haushalt war defizitär und es wurden Fehlbetragszuweisungen beantragt. Aus diesem Grund heraus erfolgte die Projektierung in diesem Förderprogramm.

 

Nach Übersendung der Projektunterlage wurde kurz zuvor die nachgeholte Jahresrechnung für das Jahr 2017 dem Finanzausschuss zur Prüfung vorgelegt. Diese wies einen Überschuss von 436.000 € aus.

Insofern kann für eine Beantragung nicht der Punkt „finanzschwach“ angeführt werden.

 

Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen wäre bei Bewilligung des Projektes nur mit einer Förderquote von 65% zu rechnen.

Die Beantragung wurde daher zunächst nicht durchgeführt.

 

Nach der letzten Kostenschätzung (ohne Verwaltungskostenanteile) lag der Anteil der Gemeinde Oeversee bei 2.184.425 € (Baukosten inkl. Grunderwerb). Der zu leistende Eigenanteil würde unter Berücksichtigung einer 65%igen Förderung bei mind. 764.548,75 € (ohne Grunderwerbs- und Planungskosten) liegen.

 

Unter Berücksichtigung dieser neuen Rahmenbedingungen sind politische Entscheidungen zum weiteren Vorgehen erforderlich.

 

Es ist zu entscheiden, ob das Projekt insgesamt weiterverfolgt werden soll?

 

Mit der Fortgeltung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) kann unter bestimmten Umständen an klassifizierten Straßen (hier Kreisstraße) ein Radweg gefördert werden. Aufgabenträger wäre der Kreis, wobei diese sämtliche Kosten den Gemeinden auferlegt. Die Förderquote liegt bei 75%. Der Anteil der Gemeinde Oeversee in diesem Fall also bei 546.250 € (wie oben ohne Planung, Verwaltungskostenanteil und Grunderwerb).

 

Das Programm „Klimaschutz durch Radverkehr“ wird voraussichtlich ebenfalls fortgeführt (Antragszeitraum August – Oktober 2020). Wenn die Gemeinde als finanzschwach[1] einzustufen wäre beträgt die Förderquote von 90%, ansonsten 65%. Die Berücksichtigung dieser Voraussetzung ist momentan aber nicht einzuschätzen.

 

Es erscheint sinnvoll, eine Planungsunterlage zur Durchführung erstellen zu lassen. Auf Grundlage einer fertigen Planung kann – je nach aktueller Förderlage – eine Umsetzung beantragt werden. Planungskosten wären mit zunächst 20.000 € einzustellen.

 

 


[1] Als finanzschwach gelten Kommunen, die nach Landesrecht ein Konzept zur Haushaltssicherung aufzustellen haben und das Konzept nachweisen. Sieht das Landesrecht generell kein Konzept zur Haushaltssicherung vor, kann die Kommune ihre Finanzschwäche über Fehlbeträge in den vergangenen zwei Haushaltsjahren sowie Fehlbedarfe aus dem aktuellen und in den folgenden zwei Haushaltsjahren nachweisen. Die entsprechende Haushaltslage ist durch die Kommunalaufsicht zu bestätigen.

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Beschlussvorschlag:

Beim Kreis Schleswig-Flensburg ist der Antrag auf Erstellung einer Planungsunterlage zu stellen, aufgrund dessen eine Kostenermittlung, mögliche Umsetzungszeiträume und der erforderliche Grunderwerb hervorgehen.

 

Die Entscheidung zur Umsetzung wäre dann zu einem späteren Zeitpunkt zu treffen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt 2020 zu berücksichtigen.

 

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Anlage/n:

keine

 

Stammbaum:
2019/25/035   Beschlussfassung Radwegeausbau im Bereich der K85   Fachbereich III - Bauwesen   Beschlussvorlage
2019/25/035-01   Beschlussfassung Radwegeausbau im Bereich der K85   Fachbereich III - Bauwesen   Beschlussvorlage