Vorlage - 2019/50/097
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Tarp beabsichtigt mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Bebauungsplan Nr. 27 die Schaffung eines Einzelhandelsstandortes im Bereich des Neubaugebietes Schellenpark zur Verlagerung des örtlichen EDEKA-Marktes zwecks Sicherung einer bedarfsgerechten Nahversorgung. Daher wurde die Aufstellung der 20. Änderung des F-Planes und parallel die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Einzelhandel Schellenpark“ eingeleitet.
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 „Einzelhandel Schellenpark“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf und die Auslegung des B-Planes Nr. 27 für das Gebiet östlich der Straße „Wiekier Acker“, westlich der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Bahnstrecke, nördlich des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 25 „Knutzen-Wald“ sowie südlich der Straße „Friedrich-Fröbel-Straße“ mit dem bestehenden Kindergarten im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 24 „Schellenpark Ost“.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und auf der Internetseite www.amtoeversee.de einzusehen.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist gleichzeitig durchzuführen sowie mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
B-Plan Nr. 27 „Einzelhandel Schellenpark“
Begründung
Umweltbericht
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Tarp-BPL-27-Einzelhandel-2019-09-19 (1281 KB) | ||||
2 | 20190919_TarpB27_Begründung (960 KB) | ||||
3 | Umweltbericht B-Plan Nr.27_Entwurf (1480 KB) |