Vorlage - 2019/50/053
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Sachverhalt:
Im Zuge der Erschließung der Erweiterungsfläche des Gewerbegebietes Nord wurde im Jahr 2017 die Graf-Zeppelin-Straße gebaut.
Die im Bebauungsplan vorgesehene Verbindungsstraße bis zum Ferdinand-Porsche-Ring wurde zunächst nicht gebaut, da die Interessentenlage für die Gesamtfläche abgewartet werden sollte.
Im Laufe der letzten 2 Jahre sind an das Bauamt diverse Kaufinteressenten herangetreten, die aufgrund ihrer Tätigkeit nicht im geförderten Teil des Gewerbegebietes angesiedelt werden können. Dies sind zumeist kleine, bereits ortsansässige Betriebe (oder aus dem nahen Umland) aus den folgenden Bereichen:
div. Bauunternehmen – Bau von Lagerhallen und Bürogebäuden
Selbsthilfewerkstatt
Altholzaufbereitung
Fertigbau-Montage – Ausstellungsgebäude für Wintergärtenanbauten oder Terrassenbau
Vermessungsbüro
Der Flächenbedarf der einzelnen Betriebe beläuft sich bei diesen Kleingewerben meist auf 1000 bis 1500 m². Solche Bedarfe können zurzeit nicht befriedigt werden.
Fraglich ist nun, ob die laut B-Plan vorgesehene Verlängerung des Ferdinand-Porsche-Rings im kommenden Jahr gebaut werden sollte. Dadurch könnten in einem Bereich des Gewerbegebietes auch kleinteilige Parzellen gebildet und vermarktet werden.
In diesem Zuge würde dann auch über eine bereits bestehende Trasse in der Graf-Zeppelin-Straße, ein Glasfaserausbau im gesamten Ferdinand-Porsche-Ring erfolgen können. Eine entsprechende Interessensbekundung liegt bereits vor.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Tarp beschließt grundsätzlich in die Planung des Ausbaus der Verbindungsstraße zwischen Ferdinand-Porsche-Ring und Graf-Zeppelin-Straße einzusteigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt 2020 einzuplanen
Anlage/n: